Terminvereinbarungen unter Tel.: 02251 77 45 50

Informationen

Ihre Behandlung sollte Ihnen stets Freude bereiten, sodass Ihre Füße Sie lang und angenehm durchs Leben tragen. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Informationen zusammengetragen.


Was genau macht ein Podologe?

Der Beruf Podologe ist ein Gesundheitsfachberuf. Eine gängige Definition von Podologie lautet nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Podologie grenzt sich damit deutlich ab von der reinen Fußpflege, wie sie von Fußpflegern praktiziert wird.

Podologe ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung, die derzeit an rund 50 Berufsfachschulen angeboten wird. Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel zwei Jahre und in Teilzeit maximal vier Jahre. Seit Einführung des Podologengesetzes am 2. Januar 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe“ bzw. „Medizinischer Fußpfleger“ geschützt. Nur wer die beschriebene Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule absolviert hat, darf den Titel „Podologe“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ führen.

In Unserer Praxis behandeln und betreuen wir gezielt Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker. Auch sehr spezielle Behandlungsmethoden, wie die Orthonyxiebehandlung (Behandlung mit Nagelkorrekturspangen), Orthosenbehandlungen (individuell angefertige Durckentlastung) oder Nagelprothetik (künstlicher Nagelersatz) führen wir durch. Eine detaillierte Übersicht unserer Leistungen


An wen richten sich unsere Leistungen?

Bei unseren Behandlungen legen wir stets höchsten Wert auf eine medizinisch fundierte Behandlung, weshalb wir in unserer Praxis leider keine kosmetischen Behandlungen durchführen. Wir unterstützen die Arbeit des Arztes, indem wir krankhafte Veränderungen am Fuß erkennen, präventive Maßnahmen durchführen und kompetent beraten.

Unsere Fachpraxis ist bei allen Krankenkassen zugelassen. Somit ist es uns möglich Ihre Heilmittelverordnung (HMV 13) direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Bei Vorlage einer Heilmittelverordnung (HMV 13) oder einer Privatverordnung, mit entsprechender Indikation des Arztes, sind grundsätzlich alle Vorraussetzungen für eine Behandlung in unserer Fachpraxis erfüllt. Weitere Informationen zur Heilmittel-/ Privatverordnung


Zu Ihrem ersten Termin...

bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte, falls vorhanden Ihren Befreiungsausweis und Ihre Heilmittelverordnung oder Ihr Privatrezept mit. Bitte seien Sie bei Ihrem ersten Termin 10 Minuten früher da, um den Anamnesebogen in Ruhe ausfüllen zu können.


Terminabsagen

Wir sind eine reine Terminpraxis und arbeiten nur nach vorheriger Terminabsprache. Daher ist es äußert wichtig, dass Sie Ihren vereinbarten Termin frühest möglich absagen, damit wir den Termin weitervergeben können.
Terminvereinbarungen sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei zu später Absage Ihres Termins oder Nichterscheinens stellen wir Ihnen eine Ausfallentschädigung privat in Rechnung, sofern es uns nicht gelingt den Termin mit anderen Patienten zu besetzen.

Dies gilt auch für Patienten, die eine Kostenübernahme für eine Heilmittelverordnung haben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen verständlicherweise nur die Kosten für durchgeführte Behandlungen.


Der Gesetzgeber hat dieses Vorgehen in § 615 S.1 BGB festgelegt.

Auch außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns Ihre Terminabsage mitteilen. Bitte hinterlassen Sie uns dazu eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Rufnummer und den Angaben zu Ihrem Termin, den Sie absagen möchten, auf unserem Anrufbeantworter.  Tel.: 02251 77 45 50


Gesetzliche Zuzahlung

Sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung selbst tragen. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Ihrer nächsten Behandlung mit, dann rechnen wir die Gesamtkosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

 
 
 
 
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